NDR Markt Montag den 16.04.2012 im TV um 20:15 Uhr

NDR Markt Montag den 16.04.2012 im TV um 20:15 Uhr

16. April 2012 Allgemein Beratung Wissen 0

Am 16.04.2012 läuft im NDR um 20:15 Uhr die Sendung Markt.
Ein Thema der Sendung ist: Abzocke mit Hörgeräten: Unnötig, aber teuer

Generell finde ich es gut, Service und Leistungen von einzelnen Branchen zu begutachten, denn nur durch gute Informationen kann ein Einblick in die Gegebenheiten vermittelt werden.
Was uns nun unter der Überschrift: Unnötig, aber teuer um 20:15 erwartet, werden wir erst später wissen.

Update:
Jetzt wissen wir mehr…..

Direkt nach dem Baumarktvergleich kommt der Bericht über die Hörgeräteakustiker. Link zum Beitrag im NDR ca. 5:20 Minuten

Der Bericht wurde gerade gesendet und wieder einmal muss die Recherche kritisiert werden. Laut den Hilfsmittelrichtlinien die seit dem 01.04.2012 in Kraft sind, sind folgende Ansprüche bei einer einseitigen Versorgung zu beachten:

§ 22 Einohrige Hörgeräteversorgung

 (1) Voraussetzung für eine einohrige Hörgeräteversorgung ist, dass der tonaudiometrische Hörverlust am schlechteren Ohr mindestens 30 dB bei 2000 Hz oder mindestens zwei Prüffrequenzen zwischen 500 und 4000 Hz beträgt.
(2) Zum Nachweis des Nutzens der Hörgeräteversorgung auf dem schlechteren Ohr wird mit dem OLSA (nach Ausschluss von Trainingseffekten) oder dem GÖSA zunächst hörhilfenunversorgt die 50% Sprachverständlichkeitsschwelle im sprachsimulierenden Störschall bestimmt (Messanordnung: Sprache von vorne/Störgeräusch von 90° aus Richtung der besseren Seite). Der Nachweis des Nutzens ist erbracht, wenn nach Hörhilfenversorgung des schlechteren Ohres in derselben Messanordnung im Satztest im Vergleich eine Verringerung der 50% Sprachverständlichkeitsschwelle um mindestens 1,5 (> oder =  1,5) dB erzielt wird.
(3) Ergänzend kann zum Nachweis des Nutzens der Hörgeräteversorgung auf dem schlechteren Ohr das Richtungshören unversorgt und versorgt verglichen werden. Dabei muss eine verbesserte Richtungs-Identifikation nachgewiesen werden.
Diese Richtlinien sind seit Dezember 2011 bekannt.

Anmerkung zu dem Bericht:

  1. Die Testanordnung war für eine beidseitige Versorgung ausgelegt, nicht für eine einseitige Anpassüberprüfung.
  2. Das Sprachverstehen im Störgeräusch wurde nicht berücksichtigt, doch erst hier würde das Defizit sichtbar.
  3. Es wurde ein Einsilbertest durchgeführt, der in diesem Fall ungeeignet ist.
  4. Auf das Richtungshören wurde nicht eingegangen.

Wieso wurden teure (1200,-€) Hörsysteme empfohlen?

Jedes Hörsystem hat ein Eigenrauschen (durch Mikrofon, Verstärker und Lautsprecher). Manche Hörgeräte ein höheres als andere. Bei einem Hörverlust, bei dem manche Töne noch sehr gut gehört werden, kann das Eigenrauschen negativ auffallen. Die Wahl eines Hörgerätes mit sehr geringem Eigenrauschen ist also schon sinnvoll. Sehr einfache Hörsysteme verstärken oft einen breiteren Frequenzbereich als bei einem Hochtonverlust notwendig ist, auch fließen Aussagen und Wünsche des Kunden in die Auswahl des Hörgerätes mit ein.
Hörgeräte kosten zwischen 360,-€ und 3000,-€, es wurden also Mittelklasse-Hörgeräte und keine High-End Modelle angeboten.

Liebe Mitarbeiter bei NDR Markt,

machen Sie sich bitte die Arbeit und führen Sie mit den Hörsystemen noch den OLSA (Oldenburger Satztest) durch. Auch das Richtungshören sollte mit und ohne Gerät getestet werden. Wahrscheinlich wird Ihr Tester dann merken, wieviel Lebensqualität ein Hörsystem zurückbringen kann und glücklich sein bei Ihnen den Lockvogel gespielt zu haben. 

Mit freundlichen Grüßen
Werner Eickmann