Gehörlosengeld ist für Menschen mit starker Hörschädigung als Ausgleich für den Mehraufwnad gedacht. Aber nicht jeder hat Anspruch darauf.
Jedes Bundesland hat eigene Regelungen für das Gehörlosengeld. Besonders berücksichtigt werden meistens an Taubheit grenzende Schwerhörige, die ihr Schwerhörigkeit schon als Kind hatten.
Auf der Webseite vom betanet Institut habe ich eine umfangreiche Zusammenfassung gefunden die je nach Bundesland das Gehörlosengeld oder verwandte Leistungen auflistet und eine kurze Zusammenfassung darlegt.
Kommen Sie z.B. aus NRW gelten folgende Voraussetzungen:
- die Schwerhörigkeit / Taubheit muss vor dem 18. Geburtstag vorhanden gewesen sein.
- kein Bezug entsprechender Leistungen nach Bundes- oder Landesvorschriften
- gewöhnlicher Aufenthalt im Land NRW
- möglichkeit der Verwendung zum Ausgleich durch die Gehörlosigkeit / Antaubheit genzender Schwerhörigkeit bedingten Mehraufwendungen
Was können Mehraufwendungen in diesem Sinne sein?
z.B. ein Gebärdendolmetscher, Lichtsignalanlagen, Vibrationswecker, Hörgerätezuzahlungen, Batterien, ….
in NRW ist die Höhe des Gehörlosengeldes derzeit (Stand 2023) bei 77,-Euro monatlich.
Das Gehörlosengeld wird ab Beginn des Antragsmonats gezahlt. Bei verspätetem Antrag gehen also Ansprüche verloren.