Gehörschutz nach DIN EN 352 2 Maßangefertigt

Die PSA Verordnung kommt und es ist Zeit zu handeln. Wir helfen Ihnen Ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Die PSA Verordnung kommt und es ist Zeit zu handeln. Wir helfen Ihnen Ihrer Verantwortung gerecht zu werden.

Ab dem 21.04.2018 gelten für den Gehörschutz neue Regelungen – PSA Richtlinien wird zur Verordnung -. Wir können Ihnen helfen Ihrer Verantwortung als Sicherheitsbeauftragter zu erfüllen.

Wir übernehmen (Ihre) Verantwortung

Fakten, die Sie schon aus den Puplikationen kennen sollten zusammengefasst, wobei ich hier auf Maßangefertigten Gehörschutz eingehe, da es in der Regel die sinnvollste und verantwortungsbewusste Lösung dastellt; und meist günstiger ist als man glaubt:

  • Die PSA Richtlinie (89/686/EWG) wird zur PSA Verordnung (EU 2016/425)
  • Gehörschutz gilt als Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Gehörschutz muss Bauartgeprüft sein
  • Gehörschutz muss einen Funktionstest bestehen
  • Der Funktionstest muss alle 3 Jahre wiederholt werden (der Nutzer des Hörschutzes steht in der Verantwortung diese Frist einzuhalten)
  • Gehörschutz darf nicht zu wenig dämpfen
  • Gehörschutz darf nicht zu viel dämpfen
  • Gehörschutz fällt in die Gefahrenklasse III, da ein Hörschaden nicht reversiebel ist

Um diese Anforderungen zu erfüllen macht es Sinn auf einen Dienstleister zu setzten, der vom Abdruck bis zur Prüfung alles übernimmt, denn nur so ist gewährleistet das die persönliche Schutzausrüstung schützt und im Fall des Falles alle Dokumente zu Verfügung stehen um der Berufsgenossenschafft beweisen zu können das nach Recht und Ordnung alles unternommen wurde um die Beschäftigten zu schützen.

Wir beraten Sie vor Ort

Es gibt eine vielzahl von Gehörschutzvarianten. Die maßangefertigten Gehörschutzstöpsel sind unser Spezialgebiet. Optionen sowie Vor- und Nachteile der jeweiligen Optionen sprechen wir mit Ihnen durch und geben Ihnen eine klare Empfehlung. So wird in der Lebensmittelverarbeitung natürlich eine Detektorkugel genutzt, was in einem Holzverarbeitungsunternehmen in der Regel keinen Sinn macht.
Hartes Material, weiches Silikon oder ein Thermosoftstöpsel? Auch hier ist die Situation am Arbeitsplatz entscheidend für die richtige Wahl. Silikon darf z.B. nicht bei der Arbeit mit Lacken genutzt werden.

Der Ablauf

Wir beraten Sie und erstellen ein Angebot für Ihre Ansprüche. Grundsätzlich werden Staffelpreise angeboten.
Wir besuchen Sie vor Ort und nehmen bei den Angestellten die Abformungen der Gehörgänge. – In vielen Betrieben können hier noch einzelne Sonderwünsche berücksichtigt werden –
Nach der Fertigstellung der Gehörschutzsysteme weisen wir jeden Beschäftigten individuell in die Nutzung, Pflege und Bedienung ein und führen eine Funktionsprüfung durch. Dieser Service wird in der Regel in unserem Stammsitz in Herford durchgeführt, da hier ein Schallgedämmter Raum und die Messanlage aufgebaut sind.
Bei Bedarf können wir auch vor Ort die Übergabe anbieten, hierfür muss jedoch ein geeigneter Raum zur Verfügung stehen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Diana Pollesche und Werner Eickmann sind Ihre Ansprechpartner bei SIEG HörTechnic und stehen Ihnen für Ihre Fragen bereit.
Tel.: 05221 53768
Fax: 05221 104677
Mail: info@sieg-hoertechnic.de

Informationen zu Lärm finden Sie auch bei der DGUV http://www.dguv.de/ifa/fachinfos/laerm/index.jsp