Was bezahlt die Krankenkasse für ein Hörgerät
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen zwischen 360,- bis 421,28 Euro für ein Hörgerät.
Bei gleichzeitiger Versorgung mit 2 Hörgeräten wird den Krankenkassen ein Rabatt zwischen 72,-€ und 84,- € gewährt.
Die gesetzliche Zuzahlung von 10,- € wird auch noch von dem Betrag abgezogen und muss vom Versicherten getragen werden.
Dieser Festbetrag für Hörgeräte wird derzeit alle 6 Jahre bezahlt, wenn der Versicherte nach Ablauf der 6 Jahre ein neues Hörgerät beantragt.
Fast alle Hörgeräteakustiker haben sich verpflichtet, für diesen Betrag eine ausreichende Versorgung sicherzustellen.
Oder anders gesagt: für jeden Hörverlust ist ein Hörsystem zum Festbetrag der Krankenkassen verfügbar.
Jeder Versicherte hat Anspruch auf ein/zwei für Ihn zuzahlungsfreies Hörsysteme (ausgenommen die 10,-/20,- € gesetzliche Zuzahlung).
Sonderwünschen, egal ob Größe, Farbe, Zusatzautomatik, Störschallreduzierung, Richtmikrofonsysteme, Sprachanhebung, Fernbedienung oder Bluetooth Funktionalität (diese Lieste ist nicht abschließend) werden von der Krankenkasse als „über das Maß des Notwendigen“ angesehen und somit nicht bezuschusst.
Seit 1993 arbeite ich in der Hörgeräteakustik. Seit 2000 als Meister und seit 2007 als Geschäftsführer. Dozententätigkeit in Lübeck, an der Akademie für Hörakustik und Mitarbeit bei den Zwischen- und Gesellenprüfungen verbinden mich mit meinem Beruf.
Ein Hörgerät ist immer nur so gut wie die Fähigkeit des Akustikers.
Wie gut der Akustiker jedoch seine Fähigkeiten ausspielen kann, legt die Technik des Hörgerätes fest.
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Ebenfalls tätig als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Hörakustik-Handwerk, durch die HWK OWL zu Bielefeld. https://sv.eickmann.de
Das Buch: „Ohne Gottes Wort wird der Mensch zum Objekt“ habe ich unabhängig von meiner Arbeit geschrieben. Sie finden es unter https://eickmann.de
