Was bezahlt die Krankenkasse für ein Hörgerät

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen zwischen 360,- bis 421,28 Euro für ein Hörgerät.
Bei gleichzeitiger Versorgung mit 2 Hörgeräten wird den Krankenkassen ein Rabatt zwischen 72,-€ und 84,- € gewährt.
Die gesetzliche Zuzahlung von 10,- € wird auch noch von dem Betrag abgezogen und muss vom Versicherten getragen werden.
Dieser Festbetrag für Hörgeräte wird derzeit alle 6 Jahre bezahlt, wenn der Versicherte nach Ablauf der 6 Jahre ein neues Hörgerät beantragt.

Fast alle Hörgeräteakustiker haben sich verpflichtet, für diesen Betrag eine ausreichende Versorgung sicherzustellen.
Oder anders gesagt: für jeden Hörverlust ist ein Hörsystem zum Festbetrag der Krankenkassen verfügbar.

Jeder Versicherte hat Anspruch auf ein/zwei für Ihn zuzahlungsfreies Hörsysteme (ausgenommen die 10,-/20,- € gesetzliche Zuzahlung).

Sonderwünschen, egal ob Größe, Farbe, Zusatzautomatik, Störschallreduzierung, Richtmikrofonsysteme, Sprachanhebung, Fernbedienung oder Bluetooth Funktionalität (diese Lieste ist nicht abschließend) werden von der Krankenkasse als „über das Maß des Notwendigen“ angesehen und somit nicht bezuschusst.

Über Werner Eickmann

Seit 1993 arbeite ich in der Hörgeräteakustik. Als selbständiger Hörakustikmeister und Familienvater mit 4 Kindern nutze ich viel der wenigen freien Zeit für diese Homepage.

Hunde, Katzen, Hühner, Schafe und Meerschweinchen, sowie Axolotl, Fische und Wellensittiche sorgen für ein angenehmes akustisches Umfeld zu Hause, das ab und an durch Mundharmonika, Klavier und Gitarre bereichert wird.

Ein Hörgerät ist immer nur so gut wie die Fähigkeit des Akustikers. Wie gut der Akustiker jedoch seine Fähigkeiten ausspielen kann, legt die Technik des Hörgerätes fest.

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