Eine Schwerhörigkeit wird in der Medizin als Behinderung angesehen. Und wer Schwerhörig ist oder mit Schwerhörigen zusammen lebt kann diese Einschätzung nur bestätigen. Die Heil- und Hilfsmittelrichtlinien sagen zu Hörgeräten: Es soll ein möglichst vollständiger Behinderungsausgleich geschaffen werden. Um dies erreichen zu können wurden Mindestanforderungen an Hörgeräte gestellt und die Krankenkassen wurden aufgefordert die Kosten für diese Mindestanforderungen zu tragen.
Der Spitzenverband der VDK hat zeitgleich einen Höchstbetrag (784,94€ je Gerät/ abzgl. einem Abschlag von 156,99 für das zweite, zeitgleich angepasste Hörgerät) festgesetzt, mit dem diese Anforderungen zu erfüllen sind und als Richtschnur für die Verträge mit den Leistungserbringern (Hörgeräteakustikern) gelten.
Hörgeräte kosten Geld. Zum Glück haben wir in Deutschland die Krankenkassen, denn somit ist die Grundversorgung für alle gesetzlich Versicherten gesichert.Für alle Gesichert? Nein. Ein großer Krankenkassenverband ….
Bis Ende Oktober 2013 hat die AOK 360,-€ „Vertragspreis“ je Hörgerät bezahlt. Der zu diesem Zeitpunkt geltende Höchstbetrag lag bei 421,28€. Seit November 2013 bezahlt die AOK deutlich mehr als vorher; statt 360,-€ nun 700,-€.
Nun hat der AOK Bundesverband diesen neuen Vertrag vom 01.11.2013 zum 31.12.2014 gekündigt. (Die AOK Baden-Würtemberg schon zum 30.11.2014 und die AOK Hessen ungekündigt) Das heisst für Mitglieder der betreffenden AOKs: Hörgeräteversorgungen die bis zum 31.12.2014/30.11.2014 abgeschlossen werden, werden noch mit dem derzeit gültigen Preis von 700,-€ abgerechnet werden können.
Wenn Sie Anspruch auf Hörgeräte haben, Hörgeräte haben die älter als 6 Jahre sind oder sich Ihr Hörvermögen verschlechtert hat, ist vieleicht jetzt der richtige Zeitpunkt mit der Hörgeräteanpassung anzufangen, damit der Abschluss noch vor dem Stichtag erfolgen kann. Der Abschluss erfolgt erst nach einer vergleichenden Hörgeräteanpassung, die einige Zeit in Anspruch nimmt.
Die AOKs werden weiter Kosten für die Hörgerätebeschaffung übernehmen. Wie die Bedingungen ab Januar 2015 aussehen werden ist jedoch noch nicht abzusehen.
Diese Angaben treffen auf folgende AOK zu:
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordwest
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK PLUS
- AOK Sachsen-Anhalt
- AOK Baden-Würtemberg