Neue Vertragspreise ab dem 01.11.2013 bei den Betriebskrankenkassen BKK für Hörgeräte
Die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker hat einen neuen Vertrag mit den Betriebskrankenkassen BKK verhandelt. Wir, die SIEG HörTechnic GmbH, sind diesem Vertrag beigetreten.
Was heisst das für die Versicherten der BKK?
- Stichtag ist der 01.11.2013 (Tag der Übergabe der Hörgeräte die Sie behalten.)
- Versorgungspauschale 741,-€ je Hörgerät (inkl. Nachbetreuung von 6 Jahren)
- Für das 2., zeitgleich angepasste Hörgerät nur 585,-€ (wegen der Arbeitsersparnis bei der Hörgeräteanpassung). Bei SIEG HörTechnic GmbH entstehen dem Kunden hierdurch keine höheren Kosten.
- Reparaturpauschale 150,-€/je Hörgerät (einmalig für 6 Jahre)
- Aufzahlungsfreie Hörgeräte müssen angeboten werden! (Auch zur Ausprobe!)
- Zusammen mit den Otoplastiken, der Pauschale, dem Abschlag und natürlich den Hörgeräten bezahlt die BKK somit 1.696,58€ für eine beidseitige Hörgeräteversorgung.
Mindestausstattung der Hörgeräte:
- 4 Kanäle
- 3 Hör-Programme
- Störschallreduzierung
- Rückkopplungsunterdrückung
- Adäquate Verstärkungsleistung inkl. ausreichender Verstärkungsreserve
Ablauf der Hörgeräteversorgung:
- Wer das erste mal Hörgeräte bekommt benötigt eine Verordnung eines HNO-Arztes
- Wessen Hörgeräte älter als 6 Jahre sind kann direkt zu einem Hörgeräteakustiker gehen
- Die Kontrolle der Hörgeräteversorgung durch einen HNO-Arzt ist für die Abrechnung nicht erforderlich
- Mindestens eine aufzahlungsfreie Hörgeräteversorgung muss Ihnen angeboten werden
- Ein Fragebogen muss ausgefüllt werden. Zum Vergleich des Hörens mit und ohne Hörgerät.