Neue Vertragspreise ab dem 01.11.2013 bei den Betriebskrankenkassen BKK für Hörgeräte

Neue Vertragspreise ab dem 01.11.2013 bei den Betriebskrankenkassen BKK für Hörgeräte

23. September 2013 Beratung Bielefeld Herford Krankenkassen Wissen 0

Die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker hat einen neuen Vertrag mit den Betriebskrankenkassen BKK verhandelt. Wir, die SIEG HörTechnic GmbH, sind diesem Vertrag beigetreten.

Was heisst das für die Versicherten der BKK?

  • Stichtag ist der 01.11.2013 (Tag der Übergabe der Hörgeräte die Sie behalten.)
  • Versorgungspauschale 741,-€ je Hörgerät (inkl. Nachbetreuung von 6 Jahren)
  • Für das 2., zeitgleich angepasste Hörgerät nur 585,-€ (wegen der Arbeitsersparnis bei der Hörgeräteanpassung). Bei SIEG HörTechnic GmbH entstehen dem Kunden hierdurch keine höheren Kosten.
  • Reparaturpauschale 150,-€/je Hörgerät (einmalig für 6 Jahre)
  • Aufzahlungsfreie Hörgeräte müssen angeboten werden! (Auch zur Ausprobe!)
  • Zusammen mit den Otoplastiken, der Pauschale, dem Abschlag und natürlich den Hörgeräten bezahlt die BKK somit 1.696,58€ für eine beidseitige Hörgeräteversorgung.

Mindestausstattung der Hörgeräte:

  • 4 Kanäle
  • 3 Hör-Programme
  • Störschallreduzierung
  • Rückkopplungsunterdrückung
  • Adäquate Verstärkungsleistung inkl. ausreichender Verstärkungsreserve

Ablauf der Hörgeräteversorgung:

  • Wer das erste mal Hörgeräte bekommt benötigt eine Verordnung eines HNO-Arztes
  • Wessen Hörgeräte älter als 6 Jahre sind kann direkt zu einem Hörgeräteakustiker gehen
  • Die Kontrolle der Hörgeräteversorgung durch einen HNO-Arzt ist für die Abrechnung nicht erforderlich
  • Mindestens eine aufzahlungsfreie Hörgeräteversorgung muss Ihnen angeboten werden
  • Ein Fragebogen muss ausgefüllt werden. Zum Vergleich des Hörens mit und ohne Hörgerät.
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