Vertragspreise für Hörgeräte: Was bezahlt die Krankenkasse für Hörgeräte? Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen gut 685,-€ für ein Hörgerät. Für das 2. gleichzeitig angepasste Hörgerät wird 20% weniger bezahlt, da der Akustiker nicht den doppelten Arbeitsaufwand hat. 10,-€ Gesetzliche Zuzahlung muss vom Versicherten je Hörgerät bezahlt werden. Gut 125,-€ wird für die 6 Jahre Nacharbeit übernommen, die Reparaturpauschale. Für die Otoplastiken weiterlesen Übersicht der Vertragspreise für Hörgeräte der verschiedenen Krankenkassen
Volle Kostenübernahme bei Hörgeräten vor Gericht einklagen
Immer mal wieder höre ich von Kunden das Sie die vollen Kosten für die Hörgeräte von der Krakenversicherung einklagen wollen. Oft frage ich dann nach dem Warum? Denn mit den getesteten zuzahlungsfreien Hörgeräten war doch alles in Ordnung. Oft ist die Antwort: „Das habe ich in einem Forum gelesen, und wenn ich die 500,-€ oder 1.000,-€ sparen kann ist das weiterlesen Volle Kostenübernahme bei Hörgeräten vor Gericht einklagen