Hörgerätekosten die von der Krankenkasse bezahlt werden

Für das erste Hörgerät bezahlt die Krankenkasse einen festen Betrag von 360,-€
für das zweite Hörgerät 20% weniger, da es zeitgleich angepasst wird, also 288,-€.
Zum Anschluss des Hörgerätes an das Ohr wird eine Maßotoplastik mit 33,50€ bezuschusst.
Natürlich auch für das zweite Ohr, also kommen nochmals 33,50€ hinzu.
Eine Pauschale für die Nachbetreuung und anfallende Reparaturkosten sowie für das ersetzen der Otoplastiken für einen Zeitraum von 6 Jahren wird pro Seite mit 160,- € angerechnet (Reparaturpauschale). weiterlesen Hörgerätekosten die von der Krankenkasse bezahlt werden