Neue Verträge für die Abgabe von Hörgeräten (Deutsche BKK und pronova BKK)
Letztes Jahr wurden etliche neue Verträge mit den Krankenkassen abgeschlosse, denn die bisherigen Verträge haben nicht der zu erwartenden Versorgungsqualität Rechnung getragen.
Bei der BKK wurde ein Vertrag geschlossen dem sich die verschiedenen Betriebskrankenkassen anschließen konnten, was auch ein Großteil gemacht hat. Die pronova BKK und die Deutsche BKK gehen aber einen eigenen Weg, der nun in der aktualisierten Tabelle einzusehen ist.
Der Vertragsbeginn ist der 01.09.2014. Dies ist auch der Stichtag für neue und noch nicht abgeschlossene Anpassungen.
An den Verträgen mit den anderen Betriebskrankenkassen ändert sich nichts.
Update: ab dem 01.10.2014 triit dieser Vertrag auch für die SIEMENS BKK zu.
[table “alle” not found /]Seit 1993 arbeite ich in der Hörgeräteakustik. Seit 2000 als Meister und seit 2007 als Geschäftsführer. Dozententätigkeit in Lübeck, an der Akademie für Hörakustik und Mitarbeit bei den Zwischen- und Gesellenprüfungen verbinden mich mit meinem Beruf.
Ein Hörgerät ist immer nur so gut wie die Fähigkeit des Akustikers.
Wie gut der Akustiker jedoch seine Fähigkeiten ausspielen kann, legt die Technik des Hörgerätes fest.
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Ebenfalls tätig als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Hörakustik-Handwerk, durch die HWK OWL zu Bielefeld. https://sv.eickmann.de
Das Buch: „Ohne Gottes Wort wird der Mensch zum Objekt“ habe ich unabhängig von meiner Arbeit geschrieben. Sie finden es unter https://eickmann.de
