AOK-Bayern bietet korruptionsanfälligen Versorgungsvertrag zu Lasten der Versicherten an

AOK-Bayern bietet korruptionsanfälligen Versorgungsvertrag zu Lasten der Versicherten an

11. September 2012 Allgemein Wissen 0

AOK-Bayern bietet korruptionsanfälligen Versorgungsvertrag zu Lasten der Versicherten an

Mainz, 10. September 2012. Die AOK-Bayern bietet niedergelassenen HNO-Ärzten einen höchst umstrittenen Vertrag zur Hörgeräteversorgung im Rahmen des sog.
„verkürzten Versorgungsweges“ an. Dieser sieht eine Hörgeräteversorgung von Schwerhörigen direkt in der HNO-Praxis vor. Wesentliche Versorgungsleistungen sollen
aus Sicht der AOK-Bayern statt durch einen ausgebildeten Hörgeräteakustiker durch den Arzt oder sein „audiologisch fortgebildetes Personal“ erfolgen. Das allein stellt
schon einen Verstoß gegen die Handwerksordnung (HwO) dar. Versicherte müssen unter diesen Umständen mit einem massiven Verlust der Versorgungsqualität rechnen,
da der Vertrag keine rechtlichen Mindeststandards für die Qualifikation definiert.
Eine Hörgeräteversorgung erfordert detaillierte handwerkliche und audiologische Kenntnisse und Fähigkeiten, über die nur ein ausgebildeter Hörgeräteakustiker verfügt.
Eine einfache audiologische Fortbildung ist völlig unzureichend, um Schwerhörige fachgerecht versorgen zu können. Ein Vertrag, wie ihn die AOK-Bayern hier anstrebt,
ist reines Qualitäts-Geschacher zu Lasten der Versicherten.
Eine enge Kooperation zwischen HNO-Arzt und Leistungserbringern, wie sie der sog. „verkürzte Versorgungsweg“ vorsieht, ist besonders korruptionsanfällig. Da Vertragsärzte immer wieder versuchen, sich an Unternehmen der Gesundheitshandwerke zu beteiligen und so das Zuwendungsverbot zu umgehen um sich persönlich zu
bereichern, hat der Gesetzgeber gehandelt und bereits 2009 eine Gesetzesnovelle zum „Anti-Korruptionsparagraphen“ 128 SGB V erlassen. Somit wurde der Vorteilsnahme und Wettbewerbsverzerrung im Gesundheitssystem eine klare Absage erteilt. Darüber hinaus haben Sachverständige der Krankenkassen schon 2009 berichtet, dass Versorgungen, die im Rahmen des sog. „verkürzten Versorgungsweges“ durchgeführt werden zu 80 Prozent fehlerhaft und zu 80 Prozent mit privater Zuzahlung seien. Es ist skandalös, dass die AOK-Bayern das umstrittene Versorgungsmodell des sog. „verkürzten Versorgungsweges“ weiter forciert.

Auch die unabhängige Stiftung Warentest äußert sich in ihrem jüngst erschienenen Buch „Besser hören“ zum sog. „verkürzten Versorgungsweg“ und kommt zu dem Ergebnis, „dass der HNO-Arzt die Direktanpassung und die weitere Hörgeräteversorgung übernimmt ist selten und nicht empfehlenswert.“ Der Deutsche Schwerhörigenbund (DSB) lehnt den sog. „verkürzten Versorgungsweg“ seit vielen Jahren entschieden ab, da die geforderte Versorgungsqualität für schwerhörige Patienten nicht erreicht wird.
Die AOK-Bayern steuert mit ihrem aktuellen Vertrag jedoch genau in die entgegengesetzte Richtung und öffnet korruptionsanfälligen Versorgungsmodellen und einem
Qualitätsabfall in der Hörgeräteversorgung Tür und Tor. Statt einer größtmöglichen Trennung von HNO-Ärzten und Leistungserbringern befördert die AOK-Bayern ein
enges Abhängigkeitsverhältnis und deutliche Qualitätseinbußen zu Lasten der Versicherten.

Presseinformation der BIHA