Rauchmedler werden nicht von den Krankenkassen bezahlt
Trotz Rauchmelderpflicht und hohen Kosten für Spezialausführungen bezahlen die Krankenkassen keinen Zuschuss für Rauchmelder Nach einem Urteil (Landessozialgericht Sachsen – Anhalt 4. Senat L 4 KR 11/11) besteht für die Krankenkassen keine Pflicht Rauchmelder zu bezahlen. Auch die Mehrkosten, wie z.B. bei einem Wecker, gegenüber einem normalen Wecker, müssen nicht übernommen werden. Das Problem: Schwerhörige und ertaubte Menschen nehmen das weiterlesen Rauchmedler werden nicht von den Krankenkassen bezahlt