AOK-Bayern bietet korruptionsanfälligen Versorgungsvertrag zu Lasten der Versicherten an
Die AOK-Bayern bietet niedergelassenen HNO-Ärzten einen höchst umstrittenen Vertrag zur Hörgeräteversorgung im Rahmen des sog.
„verkürzten Versorgungsweges“ an. Dieser sieht eine Hörgeräteversorgung von Schwerhörigen direkt in der HNO-Praxis vor. Wesentliche Versorgungsleistungen sollen
aus Sicht der AOK-Bayern, statt durch einen ausgebildeten Hörgeräteakustiker, durch den Arzt oder sein „audiologisch fortgebildetes Personal“ erfolgen. Das allein stellt
schon einen Verstoß gegen die Handwerksordnung (HwO) dar. Versicherte müssen unter diesen Umständen mit einem massiven Verlust der Versorgungsqualität rechnen,
da der Vertrag keine rechtlichen Mindeststandards für die Qualifikation definiert.
