Rauchmelder für Schwerhörige – Neues Urteil – Krankenkasse ist in der Pflicht!
Pressemitteilung der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung – Nr. 16/2014 — Kostenübernahme für Rauchwarnmelder: Rechtsklarheit für hörgeschädigte Menschen — Urteil des Bundessozialgerichts bedeutet einen Schritt in Richtung mehr Teilhabe Krankenkassen müssen die Kosten für spezielle Rauchwarnmelder für gehörlose Menschen übernehmen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) mit einem Urteil vom 18.06.2014 entschieden. Geklagt hatte ein stark hörgeschädigter Mann aus Schleswig-Holstein, bekannt geworden war weiterlesen Rauchmelder für Schwerhörige – Neues Urteil – Krankenkasse ist in der Pflicht!