Hörgeräte kaufen
Hörgeräte kaufen. Wie geht das? Die Frage ist schnell beantwortet. Hörgeräteakustiker verkaufen Hörgeräte. Also: Hörgeräteakustiker aufsuchen Gerät kaufen Fertig Ganz so einfach stellt es sich aber in Wirklichkeit nicht da!
Hörgeräte kaufen. Wie geht das? Die Frage ist schnell beantwortet. Hörgeräteakustiker verkaufen Hörgeräte. Also: Hörgeräteakustiker aufsuchen Gerät kaufen Fertig Ganz so einfach stellt es sich aber in Wirklichkeit nicht da!
Gut 15 Monate hat es nun gedauert, nachdem die neuen Hilfsmittelrichtlinien abgesegnet wurden, bis ein neuer Festbetrag für Hörgeräte festgelegt wurde. Der bisherige Höchstbetrag lag bei 421,28€ und war für eine ausreichende Versorgung ausgelegt. Da nun aber die bestmögliche Versorgung von den Krankenkassen übernommen werden sollte hat dieser Betrag nicht ausgereicht. Auch der neue Betrag stellt eher eine solide Grundversorgung als einen optimalen Behinderungsausgleich sicher, doch die Richtung ist richtig.
Im TV wird immer mal wieder Werbung für Zuzahlungsfreie Hörgeräte zum Nulltarif gemacht.
Das hört sich gut an und ist auch gut. Doch wussten Sie das hier mit einer Leistung geworben wird, die jeder Hörgeräteakustiker anbietet?
Gibt es die Möglichkeit mehr Geld für Hörgeräte von der Krankenkasse zu bekommen? Normalerweise bezahlt die Krankenkasse einen festen Betrag von ca. 390,-€ pro Hörgerät. Bei an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeiten ca. das doppelte.Doch gibt es eine einfache Möglichkeit einen höheren Zuschuss zu erhalten? Jein! Viele Krankenkassen bieten Bonusprogramme an, die für Krankheitsvorsorge genutzt werden können.…
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Für das erste Hörgerät bezahlt die Krankenkasse einen festen Betrag von 360,-€
für das zweite Hörgerät 20% weniger, da es zeitgleich angepasst wird, also 288,-€.
Zum Anschluss des Hörgerätes an das Ohr wird eine Maßotoplastik mit 33,50€ bezuschusst.
Natürlich auch für das zweite Ohr, also kommen nochmals 33,50€ hinzu.
Eine Pauschale für die Nachbetreuung und anfallende Reparaturkosten sowie für das ersetzen der Otoplastiken für einen Zeitraum von 6 Jahren wird pro Seite mit 160,- € angerechnet (Reparaturpauschale).
Wenn Sie auf der Suche nach den neuen Hilfsmittelrichtlinien sind, können wir Ihnen weiterhelfen. Auf der Homepage des „Gemeinsamer Bundesausschuss“ finden Sie folgende Informationen: Beschlusstext (225.0 kB, PDF) LINK Tragende Gründe zum Beschluss (510.7 kB, PDF) LINK Schreiben des BMG; Nichtbeanstandung mit Maßgaben (257.2 kB, PDF) vom 23.02.2012 LINK und als weitere Informationen: Pressemitteilung:G-BA verbessert…
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