Im TV wird immer mal wieder Werbung für zuzahlungsfreie Hörgeräte zum Nulltarif gemacht.
Das hört sich gut an und ist auch gut. Doch wussten Sie das hier mit einer Leistung geworben wird, die jeder Hörgeräteakustiker anbietet?
Hörgeräteakustiker haben einen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen und haben zugesichert für jeden Hörverlust mindestens ein passendes Hörgerät zuzahlungsfrei, bis auf die gesetzliche Zuzahlung von 10,-€, anzubieten.
Hier wird nun oft gefragt: Welche Hörgeräte werden denn von der Krankenkasse bezahlt?
Jeder Hörgeräteakustiker kann selbst kalkulieren, welche Hörgeräte er für den Krankenkassensatz als Kassengerät anbietet und so können starke Leistungsunterschiede vorkommen. Unser zuzahlungsfreies Hörgerät hat folgende Ausstattungsmerkmale:
PRODUKTEIGENSCHAFTEN
• Mini-HdO mit
13er Batterie
• 2-kanaliges Basic-Hörsystem
•Für die offene und geschlossene Anpassung
GRUNDAUSSTATTUNG
• Verformbarer Hörwinkel
• Batteriefach als An-/Ausschalter mit Batteriefachsicherung
• Batteriewarnsignal (aktivier-/deaktivierbar)
• Programmwahltaster
• Programmwahltöne (aktivier-/deaktivierbar)
• Lautstärkesteller (aktivier-/deaktivierbar) mit einstellbarem Regelbereich und Endanschlägen
• Telefonspule
• Einschaltverzögerung Audiomatic (P) (aktivier-/deaktivierbar)
• Audioeingang
• Microlink-kompatibel
• Typeplate in blau zur Seitenkennung
TECHNIKAUSSTATTUNG
•2Frequenzkanäle und Tonblenden NH und NL
•2 AGC-Kanäle
•3Hörprogramme + 1Audioprogramm (DAI)
SIGNALVERARBEITUNG
•Adaptive Störschallreduzierung
•Mikrofonrauschunterdrückung
•Multimikrofonsystem Audio Scope
•Direktional
•Omnidirektional
•Gegenphasige Rückkopplungsauslöschung
ZUBEHÖR
•Typeplate in rot zur Seitenkennung
•Open Tube mit Open Tip
OPTIONEN
• Kleiner Hörwinkel
• Audioschuh
• Brillenadapter
• Fitting Set – Open Tip
• Fitting Set – AudioFix (G)
GEHÄUSEFARBEN
Beige oder
Grau