Unmittelbare Gleichstellung mit Normalhörenden…
Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Hörgeräteversorgung!
Sie haben Anspruch auf die Hörgeräte die Ihnen eine unmittelbare Gleichstellung mit Normalhörenden ermöglichen. Also einen weitest gehenden Defizitausgleich verschaffen. Diese Hörgeräteversorgung soll durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen werden.
Begrenzt wird die Kostenübernahme nur durch ein paar sinnvolle Einschränkungen.