IV-Beiträge zu Hörgeräten (CH)
Dies ist eher eine Information für Leser aus der Schweiz:
Die IV (Invalidenversicherung) hat neue Beträge für die Hörgeräte festgelegt.
840,- Franken (694,-€) für ein Hörgerät und 1.650,- (1.360,-€) Franken für 2 Hörgeräte werden ab nun von der IV Übernommen. Hinzu kommen noch Pauschalen für Reparaturen und Batterien.
Im Vergleich dazu sehen die Festberäge in Deutschland eher schlecht aus. 360,- € bekommen viele Versicherte als Festbetrag von der Krankenkasse für das erste Hörgerät, für das zweite sind es oft nur 288,- €.
Trotz der Kürzungen im schweizer Gesundheitswesen ist somit noch immer eine hochwertigere Versorgung als in Deutschland sichergestellt.
Seit 1993 arbeite ich in der Hörgeräteakustik. Seit 2000 als Meister und seit 2007 als Geschäftsführer. Dozententätigkeit in Lübeck, an der Akademie für Hörakustik und Mitarbeit bei den Zwischen- und Gesellenprüfungen verbinden mich mit meinem Beruf.
Ein Hörgerät ist immer nur so gut wie die Fähigkeit des Akustikers.
Wie gut der Akustiker jedoch seine Fähigkeiten ausspielen kann, legt die Technik des Hörgerätes fest.
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Ebenfalls tätig als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Hörakustik-Handwerk, durch die HWK OWL zu Bielefeld. https://sv.eickmann.de
Das Buch: „Ohne Gottes Wort wird der Mensch zum Objekt“ habe ich unabhängig von meiner Arbeit geschrieben. Sie finden es unter https://eickmann.de
