Sozialverband VDK, Musterschreiben zur vollen Kostenübernahme bei Hörgeräten
Der Sozialverband VDK hat eine Anleitung veröffentlicht, wie man bei der Krankenkasse die Mehrkosten geltend machen kann oder wie man es zumindest angehen kann. Die letztendliche Entscheidung kann sich jedoch sehr lange hinziehen und ist nicht im vornherein klar.
Hier der Link zur VDK Site
Zusätzlich sind Musteranschreiben auf der VDK Site verlinkt.
Das Kostenrisiko trägt der Hörgeräteträger, die Anpassung ist zu dem Zeitpunkt ja abgeschlossen und wird erst komplett über Sie abgerechnet, denn bis sich die Angelegenheit geklärt hat, können schon einige Wochen/Monate vergehen. Im schlimmsten Fall bleiben Sie jedoch auf den Kosten sitzen.
Führen Sie ein Anpasstagebuch, in dem Sie Ihre Erfahrungen festhalten und die Situationen schildern. Schreiben Sie auch die Anzahl der Termine auf und welche Hörgeräte Sie getestet haben, Ihr Akustiker wird Sie dabei unterstützen.
Nachtrag: Die qualität der zuzahlungsfreien Hörgeräte ist inzwischen so gut, daß eine Klage auf bessere Versorgung in der Regel nicht Zielführend ist. Seit dem 01.11.2013 bezahlen die Krankenkassen eine gute Versorgung vollständig und gerecht. Wer Sonderwünsche hat, sollte auch Verständnis für den Aufpreis haben, denn die Krankenkasse ist nicht zur Erfüllung von Wünschen, sondern zum Ausgleich einer Behinderung da.
Um in aller Klarheit zu sprechen: Für Fernbedienungen, Ladestationen, Funkoptionen, erleichterte Bedienbarkeit und Bequemlichkeit, Verbindung mit dem Smartphone, sowie für Technik, die dem Gehirn Arbeit abnimmt muss nicht die Allgemeinheit bezahlen.