Sound-Scape von Interton
Sound Scape von Interton bewahrt den Klang in den Sitationen, in denen die Richtcharakteristik aktiviert wird. Dies hilft bei der Ortung von Geräuschen und bildet einen angenehmeren Klangeindruck.
Sound Scape von Interton bewahrt den Klang in den Sitationen, in denen die Richtcharakteristik aktiviert wird. Dies hilft bei der Ortung von Geräuschen und bildet einen angenehmeren Klangeindruck.
Die Firma Interton, ein Hörgerätehersteller, erklärt die Funktion Feedback-Guard. In dem kleinen Film wird gezeigt wie diese Funktion arbeitet. Herzlichen Dank an Interton für den Film. Mehr Filme finden Sie unter http://interton.tv
Gründer der deutschen Skateboard-Szene hat den ersten Besuch beim Hörgeräteakustiker lange hinausgezögert – jetzt wird er Markenbotschafter für Phonak. Fellbach, Deutschland (29. Juli 2014) – Der deutsche Unternehmer und Skateboard-Pionier Titus Dittmann wird neuer Markenbotschafter für den Hörgerätehersteller Phonak. Als bekennender Hörgeräteträger will er das Bewusstsein für das Thema Hörverlust schärfen und besonders auch hörgeminderten…
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Über den Sinn des Hörens heisst eine Broschüre des Hörgeräteherstellers AudioService. In der Broschüre „Über den Sinn des Hörens“ wird Wissen kompakt vermittelt. Die Themenbereiche sind: Aufbau des Ohres Leistung des Hörens Verschleiß des Hörorgans Auswirkungen durch einen Hörverlust Erkennung einer Höreinschränkung Hörgerätebauformen In dem Ohr Hörgerätebauformen Eigenschaften von Hörgeräten Zubehör Technikstufen Natürliche bezieht sich…
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Die Stiftung Warentest führt eine Umfrage zu Hörgeräten durch. LINK Die Umfrage dauert ca. 15 Minuten. Damit die Umfrage möglichst aussagekräftig ist möchten wir von hoergeraet24.de Sie einladen an der Umfrage teilzunehmen. Herzlichen Dank Aus dem Text von Stiftung Warentst: Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Tragen Sie Hörgeräte? Falls ja, sind Sie damit zufrieden? Sind…
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Trotz Rauchmelderpflicht und hohen Kosten für Spezialausführungen bezahlen die Krankenkassen keinen Zuschuss für Rauchmelder Nach einem Urteil (Landessozialgericht Sachsen – Anhalt 4. Senat L 4 KR 11/11) besteht für die Krankenkassen keine Pflicht Rauchmelder zu bezahlen. Auch die Mehrkosten, wie z.B. bei einem Wecker, gegenüber einem normalen Wecker, müssen nicht übernommen werden. Das Problem: Schwerhörige…
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