Es sind über 1.000 verschiedene Hörsystemmodelle auf dem deutschen Hörgerätemarkt erhältlich. Darunter auch zuzahlungsfreie.
Hörgeräteakustiker haben sich fast immer an einen Rahmenvertrag mit den Krankekassen angeschlossen, in dem die Anforderung an die eigenanteilsfreie Versorgung festgeschrieben sind.
Die Anforderungen sind der aktuelle technische Stand und die jeweilige Eignung für den Hörverlust.
Grundsätzlich steht bei einem zuzahlungsfreien Hörgerät die „Zweckmäßigkeit“ und „das Maß des Notwendigen“ im Vordergrund.

Diese Formulierungen sind jedoch für den Kunden oft nicht hilfreich. Gehen Sie davon aus, daß zuzahlungsfreie Hörgeräte digital programmierbar sein müssen, der Signalprozessor digital in 2 – 4 Kanälen arbeitet und eventuell eine Rückkopplungsunterdrückung vorhanden ist. Eine maximale Ausgangsbegrenzung gehört ebenfalls dazu.

Nun kennt jeder, der das hier ließt, etwas von Computerentwicklung. Die Entwicklung bei Hörgeräte ist enorm. Besonders im Fokus der Entwicklung ist die Verbesserung des Trage- und Hörkomforts sowie die Verbesserung des Sprachverstehens in geräuschvoller Umgebung. Und hier liegt der Knackpunkt! Das „Maß des Notwendigen“ schließt das Sprachverstehen mit einer Person ein, nicht jedoch das Sprachverstehen in Gesellschaft, also dort, wo die größten Schwierigkeiten vorhanden sind. Insofern kann die Frage, die als Überschrift genutzt wurde, klar mit einem „Ja“ beantwortet werden.

Funktionen und Besonderheiten, die nicht zu „dem Maß des Notwendigen“ gehören sind derzeit:

Einzele Akustiker bieten Hörgeräte zuzahlungsfrei an, die mehr können als es das Maß des Notwendigen vorgibt. Auch SIEG bietet Hörgeräte zuzahlungsfrei an die lt. Definition das Maß des Notwendigen übersteigen. Siehe unser Angebot: Link – Zuzahlungsfrei – bis auf die gesetzliche Zuzahlung von 10,- € je Hörgerät