Reparaturkosten bei Hörgeräten, Zuzahlung
Was muss ein Kunde bei einer Reparatur seines Hörgerätes zubezahlen? Muss er überhaupt etwas bezahlen?
Bei gesetzlich Versicherten, wie z.B. AOK, BKK, DAK, BEK …
Zuzahlungsfreie Hörgeräte:
Die Krankenkasse hat bei dem Kauf des Hörgerätes ca. 400,-€ für das Hörgerät bezahlt und ca. 160,-€ Reparaturpauschale.
Haben Sie sich für ein zuzahlungsfreies Hörgerät entschieden (die gesetzliche Zuzahlung von 10,-€ ausgenommen), deckt die Reparaturpauschale alle Reparaturen, Nachstell-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten, Schlauchwechsel, Filterwechsel, Hörtest u.s.w. ab.
Zitat aus einem Vertrag: Der Hörgeräteakustiker übernimmt die Instandhaltung des Hörsystems…
… Lieferung der erforderlichen Otoplastiken sowie die Nachbetreuung für den Versorgungszeitraum von sechs Jahren.
Sofern Reparatur- und Wartungsarbeiten an den Hörsystemen / Tinnitusgeräten erforderlich werden, stellt der Hörgeräteakustiker dem Versicherten in der Regel kostenlos geeignete Ersatzgeräte für die Dauer der Reparatur zur Verfügung. Statt Reparatur kann der Hörgeräteakustiker auch das Hörsystem austauschen.
Defekte aufgrund von Missbrauch oder offensichtlich unsachgemäßer Behandlung sind von der Instanthaltung im Rahmen der Pauschale ausgenommen. ….
Mit anderen Worten: Bei zuzahlungsfreien Hörgeräteversorgungen fallen keine Reparaturkosten innerhalb von 6 Jahren an. Außnahmen sind Missbrauch und unsachgemäße Behandlung.
Zuzahlungspflichtige Hörgeräte:
Wählt der Versicherte kein eigenanteilfreies Hörsystem, bzw. eine Versorgung, die über das Maß des Notwendigen und Zweckmäßigen hinausgeht, kann der Hörgeräteakustiker dem Versicherten die erforderlichen Mehrkosten in Rechnung stellen. Das betrifft auch die daraus entstehenden Folgekosten / Mehrkosten für Reparaturen.
Mit anderen Worten: Bei Zuzahlungs-Hörgeräteversorgungen fallen Reparaturkosten innerhalb von 6 Jahren an, diese Reparaturkosten sind jedoch nur die Mehrkosten.
Beispiel: Ein Gehäuse bei einem einfachen zuzahlungsfreien Hörsystem kostet 35,- €
Das Gehäuse bei einem HighEnd Hörsystem kostet 69,- € (durch elektromagnetische Abschirmung)
Die Differenz von 34,-€ wäre als Mehrkosten vom Versicherten selbst zu tragen, die vergleichbare Reparatur beim zuzahlungsfreien Hörsystem wäre zuzahlungsfrei.