Die Hörgerätepreise, die Sie auf dieser Homepage finden, sind fast immer Privatpreise, also Preise ohne Abzüge von Versicherungsleistungen. Natürlich rechnen wir für Sie die Kassenleistungen der gesetzlichen Krankenkassen individuell ab. Angegebene Hörgerätepreise abzüglich Krankenkassenleistung gleich Ihre Zuzahlung.
Wenn bei der Preisangabe „Zuzahlung“ steht, ist die gesetzliche Krankenkassenleistung schon abgezogen.
Die Hörgerätepreise sind:
- inkl. 7% MwSt.
- inkl.vergleichender Anpassung *
- inkl. Standard-Otoplastik, besondere Otoplastiken kosten zwischen 56,50 und 145,-€ mehr
- inkl. 2 Jahren Garantie (ausgenommen unsachgemäße Behandlung und normaler Verschleiß)
- vor Abzug der Krankenkassenleistung von ca. 685,-€ bei der gesetzlichen Krankenversicherung** (abzgl. 10,-€ gesetzlicher Zuzahlung, wenn keine Befreiung vorliegt)
- inkl. Hausbesuch, falls medizinisch notwendig
* Die vergleichende Hörgeräteanpassung umfasst die Anpassung und das Probetragen von Hörgeräten verschiedener Preisklassen und Bauformen (Je nach Ihrem Wunsch). Als Basis wird die zuzahlungsfreie Hörgeräteversorgung durchgeführt, denn nur dann ist ein Vergleich von höherpreisigen Hörgeräten möglich. Auch die Ausprobe von Ex-Hörer Geräten und In dem Ohr Hörgeräten gehört mit in das Angebot der vergleichenden Anpassung. Wir haben keine Begrenzung der Zeit die eine vergleichende Anpassung dauern darf, je Hörgerät sollte die Testdauer 4-6 Wochen jedoch nicht überschreiten.
** Die GKV bezahlt alle 6 Jahre passende Hörgeräte, wenn eine adäquate Höreinschränkung vorliegt.
Preisangaben beziehen sich auf das Datum der Artikelveröfentlichung. Bitte fragen Sie nach den aktuellen Preisen, falls der Artikel schon etwas älter ist.
Zum Verständnis der starken unterschiede der Hörgerätepreise bei verschiedenen Akustikern:
Immer wieder bekommen wir zu hören, das Hörakustiker bei der vergleichenden Anpassung viel Zeit einsparen um so die Arbeitszeitkosten je Hörgeräteversorgung stark zu senken. Eine Hörgeräteanpassung in 3 Sitzungen ist eventuell der Traum von Anteilseignern, doch durch so ein vorgehen wird dem Kunden oft ein Hörgerät verkauft, das den Bedarf überversorgt. Eine Überversorgung bedeutet für den Kunden zu hohe Kosten und für den Akustiker „schnell verdientes Geld“.
Wenn der Kunde jedoch schon weiß welches Hörgerät er möchte und der keine anderen Hörgeräte ausprobieren will, sollte der Akustiker die in den Hörgerätepreisen einkalkulierte überfällige Arbeitszeit als Rabatt in Betracht ziehen. Hörgerätepreisunterschiede kommen auch durch die Zusammenarbeit des Akustikers mit einzelnen Firmen zustande. Wer viel mit eine Hersteller zusammenarbeitet erhällt bessere Konditionen als jemand der nur ab und an bei dem Hersteller Hörgeräte bestellt.