Diskrimination
Die Diskrimination ist die Sprachverständlichkeit.
Die Sprachverständlichkeit hängt nicht allein vom Hörvermögen ab, sondern von der Verarbeitung des Gehörtem im Gehirn.
Ein einfaches Beispiel: Ich habe keinen Hörverlust, sondern kann sehr gut hören. Nun fahre ich nach England in den Urlaub, dort kann ich die Menschen laut und deutlich hören, jedoch reichen meine Englischkenntnisse nicht aus, um ein 100 prozentiges Sprachverstehen zu erreichen. Nun geht die Reise weiter nach China. Auch dort sprechen alle laut und deutlich, da ich die Sprache nicht behersche, erreiche ich nur ein Sprachverstehen von 0%.
Sie lachen vielleicht, aber es ist leider so, dass das Verstehen auch verlernt werden kann, da die Ohren bei einem Hörverlust andere Signale an das Verarbeitungszentrum weitergegeben haben als bei einem guten Gehör. Somit müssen die „neuen “ Geräusche neu gelernt werden.
Viel besser ist es natürlich, diese Geräusche und Laute erst nicht zu verlernen. Dies erfordert jedoch einen möglichst schnellen Ausgleich einer Hörminderung. Leider ist heute noch eine Zeitspanne von ca. 7 Jahren zwischen Beginn der Höreinschränkung und dem Hörausgleich zu verzeichnen.
Seit 1993 arbeite ich in der Hörgeräteakustik. Seit 2000 als Meister und seit 2007 als Geschäftsführer. Dozententätigkeit in Lübeck, an der Akademie für Hörakustik und Mitarbeit bei den Zwischen- und Gesellenprüfungen verbinden mich mit meinem Beruf.
Ein Hörgerät ist immer nur so gut wie die Fähigkeit des Akustikers.
Wie gut der Akustiker jedoch seine Fähigkeiten ausspielen kann, legt die Technik des Hörgerätes fest.
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Ebenfalls tätig als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Hörakustik-Handwerk, durch die HWK OWL zu Bielefeld. https://sv.eickmann.de
Das Buch: „Ohne Gottes Wort wird der Mensch zum Objekt“ habe ich unabhängig von meiner Arbeit geschrieben. Sie finden es unter https://eickmann.de
