Bezahlt die Krankenkasse ein Hörgerät?
Diese Frage beantworte ich gerne mit einem klaren Jein.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben Festbeträge festgelegt, die sie für ein Hörgerät übernehmen. Diese Festbeträge belaufen sich auf ca. 360,- € je Hörgerät.
Hörgeräte kosten zwischen 360,- und 2.900,- Euro. Durch Verwendung des Festbetrages besteht also die Möglichkeit, ein Hörgerät ohne Zuzahlung (außer die gesetzliche Zuzahlung, wie bei Medikamenten, maximal 10,- Euro je Hörgerät) zu bekommen.
Grundsätzlich muss das erste Hörgerät von einem Ohrenarzt verschrieben werden, Folgegeräte werden nach 6 Jahren meisst ohne zusätzliche Verschreibung in Höhe des Festbetrages übernommen.
Bevor Sie sich für ein Hörgerät entscheiden, sollten Sie in Ruhe verschiedene Modelle testen, so können Sie für sich selbst das beste Hörgerät für Ihre Bedürfnisse heraussuchen. Das die Anpasszeit durch den Vergleich verschiedener Hörgeräte auf ca. 2 Monate steigt ist normal.
Seit 1993 arbeite ich in der Hörgeräteakustik. Seit 2000 als Meister und seit 2007 als Geschäftsführer. Dozententätigkeit in Lübeck, an der Akademie für Hörakustik und Mitarbeit bei den Zwischen- und Gesellenprüfungen verbinden mich mit meinem Beruf.
Ein Hörgerät ist immer nur so gut wie die Fähigkeit des Akustikers.
Wie gut der Akustiker jedoch seine Fähigkeiten ausspielen kann, legt die Technik des Hörgerätes fest.
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Ebenfalls tätig als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Hörakustik-Handwerk, durch die HWK OWL zu Bielefeld. https://sv.eickmann.de
Das Buch: „Ohne Gottes Wort wird der Mensch zum Objekt“ habe ich unabhängig von meiner Arbeit geschrieben. Sie finden es unter https://eickmann.de
