Hörgeräte sind gute Hilfsmittel, die Schwerhörigkeiten gut ausgleichen können. Doch es gibt Fälle, wo Hörgeräte nicht mehr helfen, sei es weil ein Ohr taub ist, der Hörnerv beschädigt oder das Sprachverstehen nicht mehr vorhanden ist.
Hier kommt normalerweise die Gebärdensprache zum Einsatz. Bei einem höheren Lebensalter ist das Erlernen einer neuen Sprache jedoch sehr schwer und ein Gebärdensprachübersetzer findet sich auch nicht so leicht.
Eine Alternative ist der Schriftdolmetscher.
Ein Schriftdolmetscher begleitet Sie zu einem wichtigen Termin und wandelt die gesprochene Sprache in Schrift um. So können Sie lesen, was Ihr Gesprächspartner sagt und direkt antworten. Also eine Art Untertitel für ein Gespräch.
Heute habe ich mit einer Schriftdolmetscherin telefoniert und mir die Arbeit etwas erklären lassen. Seit zweieinhalb Jahren arbeitet Susanne Tiedemann als Schriftdolmetscherin und lebt in ihrem Beruf richtig auf. Frau Tiedemann beschreibt Ihren Beruf als spannend und abwechslungsreich. Da sie immer persönlich an den Gesprächen teilnimmt und sich auf die Gespräche vorbereiten muss sollten Termine idealerweise 14 – 21 Tage vorher angemeldet werden.
Auch bei der Kostenübernahme kann Frau Tiedemann Fragen beantworten und bei der Einreichung helfen.
Weitere Informationen zum Berufsbild: LINK
Zur Seite von Frau Tiedemann: Lautschrift.info
Informationen vom DSB: LINK
Kostenübernahme:
Im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen bzw. Behindertengleichstellungsgesetz (BGG § 9), in der Kommunikationshilfenverordnung (KHV) sowie im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) ist der gesetzliche Anspruch von hörgeschädigten Menschen auf Kommunikationshilfen wie z. B. Schriftdolmetscher geregelt.
Die Kosten für Schriftdolmetscher werden in vielen Situationen von Kostenträgern, wie z. B. Integrationsämtern, Krankenkassen, etc., übernommen.