Garantie bei Hörgeräten
Ein Bereich der immer wieder leicht zur Verunsicherung führt ist die Frage nach der Garantie. (Für DE. In anderen Ländern andere Regeln z.B. Schweiz.)
Generell besteht kein Anspruch auf eine Garantie.
Jetzt wird der ein oder andere empört widersprechen und sagen: 2 Jahre sind Pflicht.
Und hier kommen wir zu dem kleinen/großen Unterschied.
Garantie ist etwas anderes als die gesetzliche Gewährleistung.
Hörgeräte haben 2 Jahre Gewährleistung, was bedeutet:
Das Hörgerät wird Ihnen fehlerfrei übergeben.
Für die Fehlerfreiheit bei der Übergabe ist der Verkäufer 6 Monate in der Beweispflicht.
Die restlichen 18 Monate müsste der Käufer beweisen, dass der Fehler bei der Übergabe schon vorhanden war.
Anders bei der Garantie. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers bzw. Herstellers.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Garantie. Wenn eine Garantie gegeben wird besteht aber Anspruch darauf.
Bei Hörgeräten wird im normalen Fall ein Jahr Garantie gewährt.
Die Garantie wird jedoch oft nur auf die bleibende Funktionstüchtigkeit gegeben, wenn das Hörgerät richtig behandelt wird.
Ein Hörgerät, das ins Wasser fällt und funktionsuntüchtig wird muss nicht auf Garantie repariert werden. Doch die Hörgerätehersteller und Akustiker zeigen sich in diesen Fällen in der Regel sehr kulant. Defekte die durch eindringenden Schweiß verursacht werden sind jedoch oft von der Garantie abgedeckt. Grobe Fahrlässigkeit wie z.B. der Versuch das Hörgerät in einer Mikrowelle zu trocknen, lassen die Garantie schnell erlöschen und die Reparaturkosten müssen selbst getragen werden.
Wie lange läuft die Garantie bei Hörgeräten?
Ein Jahr bzw. 12 Monate ab Übergabe der Hörgeräte ist der übliche Garantiezeitraum.
Eine Garantieverlängerung lässt sich bei vielen Firmen hinzukaufen.
Die längste Garantiezeit die mir bei Hörgeräten bekannt ist beläuft sich auf 6 Jahre und ist nur vereinzelt anzufinden und meist auf Aktionen der Hörgerätehersteller zurückzuführen.
Wie wichtig ist so eine Garantieverlängerung?
Bei Hörgeräten bezahlt die Krankenkasse einen gewissen Betrag zusätzlich zum Hörgerät, die Reparaturpauschale. Das sind ca. 160,-€, die der Hörgeräteakustiker zusätzlich zum Hörgerät erhält, um alle Reparaturen die anfallen durchzuführen.
Dieser Betrag ist so berechnet das, ein zuzahlungsfreies Hörgerät über 6 Jahre ohne Zahlungen durch den Kunden in Stand gehalten wird.
Bei Hörgeräten mit Zuzahlung müssen die Reparaturkosten anteilig übernommen werden, da Reparaturen bei hochwertigen Hörgeräten oft teurer sind.
Je hochwertiger das Hörgerät ist, um so mehr lohnt sich eine Garantieverlängerung oder sogar eine spezielle Hörgeräteversicherung, die auch im Verlustfall einen Großteil des entstandenen Schadens ersetzt.
Wie ist das bei SIEG HörTechnic in Herford und SIEG HörTechnic GmbH in Bielefeld?
Wir geben auf Hörgeräte zwei Jahre Garantie bei sachgemäßem Gebrauch.
Somit können wir uns Diskussionen um Gewährleistung und Garantie, Beweispflicht hin und her schenken und vermeiden Missverständnisse und Verstimmungen im Voraus.
Ihr SIEG der Sinne Team aus Herford
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