Vorab: Wir berechnen den Schallschlauchwechsel bei einer Otoplastik nicht.
Warum? Die Krankenkassen bezahlen für alle anfallenden Serviceleistungen einen Pauschalbetrag. Damit sind alle Arbeiten an einem zuzahlungsfreien Hörgerät abgedeckt, für 6 Jahre.
Ein Schallschlauchwechsel hat keine anderen Kosten bei einem teureren Hörgerät als bei einem zuzahlungsfreien Hörgerät, somit fällt bei SIEG auch keine Zuzahlung bei einem Schallschlauchwechsel an.
Bei Sonderwünschen wie z.B. farbiger Schlauch, StayDry Tube (trockenbleibender Schlauch), Schlauch in Hautfarbe, besonders dünner oder dicker Schlauch können zusätzliche Kosten anfallen, doch gut 99% der Schlauchauswechselungen bei gesetzlich versicherten Kunden werden ohne Zuzahlung durchgeführt.
Muss das jeder Akustiker so machen?
Bei zuzahlungsfrei abgegebenen Hörgeräten: ja.
Bei Hörgeräten mit Zuzahlung wird oft eine Zuzahlung verlangt, eine vernünftige Begründung für die Zuzahlung habe ich noch nicht gehört.
Fragen Sie beim nächsten Schlauchwechsel doch mal nach, falls Sie eine Zuzahlung leisten sollen. Eine vorgeschriebene Zuzahlung für Reparaturen existiert in der Hörgeräteakustik nicht. Da Kunden das Zuzahlungsgehabe jedoch von Ärzten und Apotheken kennen, wird dann wohl auch schnell bei dem Akustiker die Zuzahlung einfach abgenickt.