Bezahlt die Krankenkasse ein Hörgerät?

Bezahlt die Krankenkasse ein Hörgerät?

13. August 2010 Allgemein 0

Diese Frage beantworte ich gerne mit einem klaren Jein.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben Festbeträge festgelegt, die sie für ein Hörgerät übernehmen. Diese Festbeträge belaufen sich auf ca. 360,- € je Hörgerät.
Hörgeräte kosten zwischen 360,- und 2.900,- Euro. Durch Verwendung des Festbetrages besteht also die Möglichkeit, ein Hörgerät ohne Zuzahlung (außer die gesetzliche Zuzahlung, wie bei Medikamenten, maximal 10,- Euro je Hörgerät) zu bekommen.

Grundsätzlich muss das erste Hörgerät von einem Ohrenarzt verschrieben werden, Folgegeräte werden nach 6 Jahren meisst ohne zusätzliche Verschreibung in Höhe des Festbetrages übernommen.

Bevor Sie sich für ein Hörgerät entscheiden, sollten Sie in Ruhe verschiedene Modelle testen, so können Sie für sich selbst das beste Hörgerät für Ihre Bedürfnisse heraussuchen. Das die Anpasszeit durch den Vergleich verschiedener Hörgeräte auf ca. 2 Monate steigt ist normal.